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   OLG Hamm, 28.04.1986 - 18 U 186/85   

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https://dejure.org/1986,11759
OLG Hamm, 28.04.1986 - 18 U 186/85 (https://dejure.org/1986,11759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.1986 - 18 U 186/85 (https://dejure.org/1986,11759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 1986 - 18 U 186/85 (https://dejure.org/1986,11759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Umfang werbender und verwaltender Vergütungsbestandteile, Betreuungscourtage, Vermittlungscourtage, Zubringermakler, Zuführungsmakler: Versicherungsuntermakler, Zuführungscourtage, Zuführungsprovision

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1986 - 18 U 186/85
    Übernimmt ein Zubringer- und Vermittlungsuntermakler Vermittlungstätigkeiten für einen VM oder beteiligt er sich zumindest daran, so übt er damit die für einen VM gemäß § 93 HGB und für dessen Courtageanspruch wesentliche Tätigkeit aus, auch wenn sich darin die Tätigkeit eines VM noch nicht erschöpft (unter Bezugnahme auf BGH, VersR 86, 236, 237; 22.05.1985, BGHZ 94, 356, 358 f.).
  • BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 68/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Maklerprovision für einen Folgevertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1986 - 18 U 186/85
    Übernimmt ein Zubringer- und Vermittlungsuntermakler Vermittlungstätigkeiten für einen VM oder beteiligt er sich zumindest daran, so übt er damit die für einen VM gemäß § 93 HGB und für dessen Courtageanspruch wesentliche Tätigkeit aus, auch wenn sich darin die Tätigkeit eines VM noch nicht erschöpft (unter Bezugnahme auf BGH, VersR 86, 236, 237; 22.05.1985, BGHZ 94, 356, 358 f.).
  • BGH, 13.01.2005 - III ZR 238/04

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung zwischen einem Versicherungsmakler und

    Dabei entspricht es nahezu einhelliger Meinung, daß ab dem zweiten Vertragsjahr in der Courtage neben dem eigentlichen Vermittlungsentgelt auch ein Betreuungsentgelt ("Verwaltungsentgelt" oder "Bestandspflegegeld"; vgl. zu diesen Begriffen Prölss/Martin/Kollhosser, VVG, 27. Aufl., nach § 48 Rn. 31) enthalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1985 aaO; OLG Hamm VersR 1987, 155, 156; Prölss/Martin/Kollhosser aaO, Rn. 40 und 47; Griess/Zinnert, Der Versicherungsmakler, 3. Aufl., S. 159; Baumann, Versicherungsvermittlung durch Versicherungsmakler, 1998, S. 311; a.A.: Odendahl ZfV 1993, 390, 391).
  • OLG München, 14.07.2011 - 23 U 5191/10

    Fristlose Kündigung des Versicherungsmaklervertrages: Unterlassene Weiterleitung

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat an, wobei er nicht verkennt, dass der Versicherungsmakler zumindest in einzelnen Versicherungszweigen in der Regel nicht eine einmalige Provision, sondern laufend Prozente von den Prämieneinnahmen des Versicherers erhält (BGH VersR 1986, 236/237), wobei regelmäßig angenommen wird, dass auch in der Courtage ab dem zweiten Versicherungsjahr noch ein hälftiger Vermittlungsanteil enthalten ist (OLG Hamm VersR 1987, 155/156; 1995, 658).
  • LG München I, 30.03.1994 - 15 S 18646/93

    Kürzung der Maklercourtage bei Wegfall der Betreuungstätigkeit durch den VM,

    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, denen sich auch die Kammer anschließt, hat in diesen Fällen der Versicherungsmakler auch nach dem Wegfall der Betreuungstätigkeit einen Courtageanspruch gegen das Versicherungsunternehmen, wobei mangels anderweitiger Abrede davon auszugehen ist, daß 50 % Vergütung auf die Vermittlung und 50 % auf die Betreuung des Versicherungsvertrages entfallen und der Versicherungsmakler sich die 50 % Betreuungsanteil nach Beendigung des Versicherungsmaklervertrages erspart (vgl. Prölss/Martin VVG 25 Aufl., nach § 48 Anm. 4 A, 5, BGH VersR 1986, S. 237, OLG Hamm, VersR 87, S. 155, AG Stuttgart VersR 92, S. 609, LG Hagen VersR 86, S. 144).
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